LG Magdeburg · Sachsen-Anhalt 2. Große Strafkammer Beschluss

Nachträgliche Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen konkludenter Behandlung als Pflichtverteidiger im …

Nachträgliche Beiordnung eines Rechtsanwalts wegen konkludenter Behandlung als Pflichtverteidiger im Strafverfahren

Strafrecht

Orientierungssatz

Wurde ein Rechtsanwalt während des gesamten Verfahrensablaufs konkludent wie ein Pflichtverteidiger behandelt, ist er nachträglich durch entsprechenden Beschluss als Pflichtverteidiger beizuordnen.