EuG Fünfte Kammer Beschluss zitiert von 1

Außervertragliche Haftung – Einstellung des Verfahrens nach einer Beschwerde betreffend ein Verhalten eines …

Ermioni Komninou und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Schadensersatzklage – Außervertragliche Haftung – Einstellung des Verfahrens nach einer Beschwerde betreffend ein Verhalten eines Mitgliedstaats, das zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens führen kann – Behandlung der Beschwerde durch die Kommission – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des den Klägern durch das Vorgehen der Kommission bei der Behandlung ihrer Beschwerde betreffend angebliche Verstöße der Hellenischen Republik gegen das Umweltrecht der Gemeinschaft angeblich entstandenen immateriellen Schadens