OVG Niedersachsen Urteil LS

Der Umstand, daß ein Landschulheim seinen Zweck in besonderer Weise im Außenbereich erfüllen kann, reicht für …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Der Umstand, daß ein Landschulheim seinen Zweck in besonderer Weise im Außenbereich erfüllen kann, reicht für eine Privilegierung nicht aus.