LG Düsseldorf – 10 O 246/07
Zivilrecht
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 44.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.04.2007 nebst € 30,00 Mahnkosten und € 388,59 Anwaltsvergütung für vorgerichtliche Tätigkeit zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.