Die analoge Anwendung des § 113 Abs 1 S 4 VwGO scheidet im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die analoge Anwendung des § 113 Abs 1 S 4 VwGO scheidet im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes selbst dann aus, wenn es ausschließlich um die Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung geht.