AG Rheine · Nordrhein-Westfalen Familiengericht Beschluss

Abweisung der Antrag auf Abänderung der Verfahrenskostenhilfe KI-Titel

Verfahrenskostenhilfe · Vollständigkeit der Angaben · Auflagen erfüllen · ZPO · FamFG

Familienrecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Abänderung der Verfahrenskostenhilfe vom 16.05.2022 wird zurückgewiesen.

Gründe

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Der Antrag ist zurückzuweisen, weil die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht vollständig gemacht und weil die Auflagen des Gerichtes nicht vollständig erfüllt worden sind, § 118 Abs. 2 ZPO i V. m. § 76 Abs. 1 FamFG / i. V. m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG.

3

Auf das Schreiben vom 5.09.2022 wird insoweit verwiesen.