Abweisung der Antrag auf Abänderung der Verfahrenskostenhilfe KI-Titel
Verfahrenskostenhilfe · Vollständigkeit der Angaben · Auflagen erfüllen · ZPO · FamFG
Familienrecht Antrag zurückgewiesen
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin auf Abänderung der Verfahrenskostenhilfe vom 16.05.2022 wird zurückgewiesen.
Gründe
2
Der Antrag ist zurückzuweisen, weil die Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht vollständig gemacht und weil die Auflagen des Gerichtes nicht vollständig erfüllt worden sind, § 118 Abs. 2 ZPO i V. m. § 76 Abs. 1 FamFG / i. V. m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG.
3
Auf das Schreiben vom 5.09.2022 wird insoweit verwiesen.