ArbG Celle · Niedersachsen Urteil LS

1. Soweit Versorgungsanwartschaften verfallbar sind oder die Unverfallbarkeit vor Ablauf der Fristen des § 1 …

Arbeitsrecht

Leitsatz

1. 1. Soweit Versorgungsanwartschaften verfallbar sind oder die Unverfallbarkeit vor Ablauf der Fristen des § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG lediglich vertraglich vereinbart sind, ist die Abfindung solcher Anwartschaften zulässig.

2. 2. Berufung eingelegt beim LArbG Hannover - 5 Sa 1737/89.