1. Soweit Versorgungsanwartschaften verfallbar sind oder die Unverfallbarkeit vor Ablauf der Fristen des § 1 …
Arbeitsrecht
Leitsatz
1. 1. Soweit Versorgungsanwartschaften verfallbar sind oder die Unverfallbarkeit vor Ablauf der Fristen des § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG lediglich vertraglich vereinbart sind, ist die Abfindung solcher Anwartschaften zulässig.
2. 2. Berufung eingelegt beim LArbG Hannover - 5 Sa 1737/89.