Eine Verfügung, daß die Wartung bestimmter Kraftfahromnibusse von einer Betriebsstelle auf eine andere …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine Verfügung, daß die Wartung bestimmter Kraftfahromnibusse von einer Betriebsstelle auf eine andere verlagert werde, stellt keine Verwaltungsanordnung im Sinne des § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG dar. Sie erfüllt im konkreten Fall auch nicht den Tatbestand des § 78 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG.
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