VerfGH Berlin Beschluss

VerfGH Berlin: Verfahrenseinstellung nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde

Verfassungsrecht Erledigt/eingestellt

Orientierungssatz

Das Verfahren ist nach Rücknahme der Verfassungsbeschwerde einzustellen. (Rn.1)

Tenor

1. Das Verfahren wird eingestellt.

2. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

3. Auslagen werden nicht erstattet.

Gründe

1

Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 seine Verfassungsbeschwerde und den Prozesskostenhilfeantrag zurückgenommen hat, ist das Verfahren einzustellen.

2

Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 33, 34 VerfGHG.

3

Mit dieser Entscheidung ist das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof abgeschlossen.

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://gesetze.berlin.de/perma?d=NJRE001321316