Fortsetzung des Verfahrens nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts KI-Titel
Verfassungsbeschwerde · Verfahrensfortsetzung · Bundesverfassungsgericht · VerfGHG
Verfassungsrecht
Tenor
Das Verfahren wird fortgesetzt.
Gründe
2
Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20. Juni 2023 über die Verfassungsbeschwerde im Verfahren 2 BvR 1167/20 entschieden hat, ist das vorliegende Verfahren nicht mehr länger gemäß § 28 Abs. 1 VerfGHG auszusetzen, sondern von Amts wegen fortzuführen.