EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 2

Abweisung der Klage gegen Ablehnung der Wortmarke Vorsprung durch Technik KI-Titel

Markenrecht · Ablehnung einer Wortmarke · Benutzung als Marke · Eignung zur Kennzeichnung · Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Audi AG trägt ihre Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Dezember 2005 (Sache R 237/2005-2), mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Anmeldung der Wortmarke Vorsprung durch Technik für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 12, 14, 25, 28, 37 bis 40 und 42 zurückzuweisen, teilweise zurückgewiesen wurde

Angaben zur Rechtssache

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