Nach der eine gesetzliche Fiktion enthaltenden Regelung in § 4 Abs. 1 Halbs. 1 VwZG gilt der eingeschriebene …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Nach der eine gesetzliche Fiktion enthaltenden Regelung in § 4 Abs. 1 Halbs. 1 VwZG gilt der eingeschriebene Brief auch dann mit dem 3. Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt, wenn feststeht, dass er dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist (Best. d. Urt. v. 01.12.1965 - OS II 21/65).