Die Übertragung von Beiträgen zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine …
Sozialrecht
Leitsatz
1. Die Übertragung von Beiträgen zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine öffentliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung ist gesetzlich nicht vorgesehen und damit unzulässig ( § 31 SGB 1 ).
2. Die Regelung der Nachversicherung in einer öffentlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung (§ 124 Abs 6a AVG) ist einer verfassungskonformen Auslegung für den Fall der Gründung einer solchen Einrichtung nach Ablauf der gesetzlichen Ausschlußfrist nicht zugänglich.