Für den Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X auf den SVT macht es keinen Unterschied, ob eine …
Zivilrecht
Leitsatz
Für den Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X auf den SVT macht es keinen Unterschied, ob eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Zusatzversicherung besteht.