OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS

Für den Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X auf den SVT macht es keinen Unterschied, ob eine …

Zivilrecht

Leitsatz

Für den Anspruchsübergang gem. § 116 SGB X auf den SVT macht es keinen Unterschied, ob eine Pflichtversicherung oder eine freiwillige Zusatzversicherung besteht.