LAG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen Sonstige

Zulassung des Mitbringens einer Hündin zur Arbeit KI-Titel

Arbeitsvertrag · Tierschutz · Erlaubnis zur Mitnahme von Tieren · Vergleich · einzelne Arbeitsbedingungen

Arbeitsrecht

Tenor

kein Tenor da Vergleich

Öffentliche Sitzung des Landesarbeitsgerichts DüsseldorfDüsseldorf, 08.04.2025
8 GLa 5/25 9 Ga 14/25 Arbeitsgericht Düsseldorf
(Bitte stets angeben)

Gründe

2

Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Schneider

3

Ehrenamtlicher Richter: Löb

4

Ehrenamtlicher Richter: Zorn

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

6

pp.

7

Die Parteien schließen sodann auf ausdrücklichen Vorschlag des Gerichts den folgenden

8

V E R G L E I C H :

1. Der Klägerin wird gestattet, ihre Hündin „Lori“ bis zum 31.05.2025 zur Arbeit in der Spielhalle U.-straße in X. mitzubringen.

2. Nach diesem Zeitpunkt wird das Mitbringen des Hundes nicht mehr geduldet, es sei denn, dass die Geschäftsleitung insoweit ausdrücklich der Klägerin das Mitbringen erlaubt.

3. Damit sind der vorliegende Rechtsstreit sowie der Rechtsstreit beim Arbeitsgericht Düsseldorf mit dem Aktenzeichen129 Ca 1397/25 erledigt.

4. Hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens verbleibt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf im angefochtenen Urteil; die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Berufungsrechtszugs werden gegeneinander aufgehoben.

5. Der Beklagten bleibt ein Widerruf des vorstehenden Vergleichs durch schriftliche Eingabe beim Landesarbeitsgericht in Düsseldorf vorbehalten bis zum1510.04.2025.

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Vorgespielt und so genehmigt.