Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage.
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage. Die Klage ist insbesondere auch unzulässig, wenn die vorgetragenen Gründe bereits im Vorprozeß geltend gemacht waren. Restitutionsgründe sind schlüssig zu behaupten.
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