Ausländer, die nach § 1 Abs 1 AsylbLG leistungsberechtigt und damit von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ausländer, die nach § 1 Abs 1 AsylbLG leistungsberechtigt und damit von Sozialhilfeleistungen ausgeschlossen gewesen sind, bleiben es nach § 1 Abs 2 AsylbLG so lange, als ihnen eine Aufenthaltsgenehmigung mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten nicht erteilt worden ist (Abgrenzung zu dem Beschl d Senats vom 31. Juli 1997 - 4 M 3063/97 -, NDV-RD 1997, 132 = FEVS 48, 42).