VG Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen 10. Kammer Urteil LS

Baugenehmigung für ein Wohnhaus im Außenbereich - dauerhafte Sicherung der Nutzung zum Eigenbedarf

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Baugenehmigung für ein Wohnhaus im Außenbereich - dauerhafte Sicherung der Nutzung zum Eigenbedarf

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.