Wird ein nach § 21 Abs 7 NKWG (KomWG ND ) fehlerhafter Wahlvorschlag im Wahlvorbereitungsverfahren weder …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Wird ein nach § 21 Abs 7 NKWG (KomWG ND ) fehlerhafter Wahlvorschlag im Wahlvorbereitungsverfahren weder berichtigt noch - soweit fehlerhaft - teilweise gemäß § 28 Abs 3 NKWG (KomWG ND ) zurückgewiesen, so führt er wegen Verstoßes gegen § 28 Abs 2 S 1 NKWG (KomWG ND ) zur Ungültigkeit der gesamten Wahl, weil sich der Wahlfehler auf die Verteilung der Mandate ausgewirkt hat (Mandatsrelevanz).