Kostenübernahme bei Verfügungsbeklagtem KI-Titel
Kostenverteilung · ZPO § 91a · Kostenübernahmeerklärung · Streitwertfestsetzung
Zivilrecht
Tenor
werden die Kosten des Rechtsstreits dem Verfügungsbeklagten auferlegt (§ 91a ZPO).
Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
bis zum 10.08.2017: 15.000,00 EUR
danach: Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
Gründe
1
Einer Begründung bedarf es nicht, weil die Entscheidung der Kostenübernahmeerklärung folgt.
2
Bochum, 29.08.201717. Zivilkammer - KfH -