EuG Fünfte Kammer Urteil

Gesundheitspolizei – Tierarzneimittel

Albert Albrecht GmbH & Co. KG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gesundheitspolizei – Tierarzneimittel – Waren, die Benzathin-Benzylpenicillin enthalten – Entscheidung der Kommission, mit der die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen angeordnet wird – Zuständigkeit

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung C (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/subkutanen Verabreichung bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten wird für nichtig erklärt.

2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Klägerinnen.

3. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2003) 1404 der Kommission vom 22. April 2003 über die Aussetzung der Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Tierarzneimitteln mit dem Inhaltsstoff Benzathin-Benzylpenicillin zur intramuskulären/subkutanen Verabreichung bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tierarten