Ein arbeitsrechtlicher Kündigungsgrund kann nur bei Hinzutreten besonderer Umstände die Zustimmung zur …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein arbeitsrechtlicher Kündigungsgrund kann nur bei Hinzutreten besonderer Umstände die Zustimmung zur Kündigung nach § 9 Abs 3 MuSchG rechtfertigen.