OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Ein arbeitsrechtlicher Kündigungsgrund kann nur bei Hinzutreten besonderer Umstände die Zustimmung zur …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein arbeitsrechtlicher Kündigungsgrund kann nur bei Hinzutreten besonderer Umstände die Zustimmung zur Kündigung nach § 9 Abs 3 MuSchG rechtfertigen.