OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 8

Ob eine Anlage dazu bestimmt ist "vorwiegend ortsfest" benutzt zu werden, ist auf Grund einer wertenden …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ob eine Anlage dazu bestimmt ist "vorwiegend ortsfest" benutzt zu werden, ist auf Grund einer wertenden Betrachtungsweise zu ermitteln. Diese hat sich nicht allein daran zu orientieren, ob die Dauer der ortsfesten Nutzung länger ist als die Zeit, in der die Anlage bewegt wird.