OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Versäumung der Klagefrist ist nicht unverschuldet, wenn die am Briefkasten ausgewiesenen Einwurfszeiten …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die Versäumung der Klagefrist ist nicht unverschuldet, wenn die am Briefkasten ausgewiesenen Einwurfszeiten nicht beachten werden.

2. Auch eine Blumenhändlerin kann gewerblich unzuverlässig sein.