AG Hannover · Niedersachsen Urteil LS

Bei Annahme einer Haftungsquote von 1:1 liegt ein pflichtwidriges Verhalten des Versicherers nicht vor …

Zivilrecht

Leitsatz

Bei Annahme einer Haftungsquote von 1:1 liegt ein pflichtwidriges Verhalten des Versicherers nicht vor, selbst wenn eine Haftungsverteilung von 2:1 zu Gunsten des Versicherungsnehmers geboten war.