Bei der Aussetzung des Zulassungsverfahrens des Zweitanmelders nach § 13 Abs 2 PflSchG (PflSchG 1986) durch …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Bei der Aussetzung des Zulassungsverfahrens des Zweitanmelders nach § 13 Abs 2 PflSchG (PflSchG 1986) durch die Biologische Bundesanstalt handelt es sich nicht um eine behördliche Verfahrenshandlung iSd § 44a VwGO.
Für die Durchführung des Zulassungsverfahrens des Zweitanmelders nach § 13 Abs 1 und 2 PflSchG (PflSchG 1986) kommt es nicht auf die erstmalige, sondern überhaupt auf die Zulassung und damit auch auf die letztmalige Zulassung des Pflanzenschutzmittels des Vorantragstellers an.