Die Nichtigkeit eines zu hohen Grenzwertes für Absetzungsmengen führt nicht schon deswegen, also …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Nichtigkeit eines zu hohen Grenzwertes für Absetzungsmengen führt nicht schon deswegen, also gewissermaßen automatisch, auch zur Nichtigkeit des Gebührensatzes für die Abwasserbeseitigung.