OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 4

Die Nichtigkeit eines zu hohen Grenzwertes für Absetzungsmengen führt nicht schon deswegen, also …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Die Nichtigkeit eines zu hohen Grenzwertes für Absetzungsmengen führt nicht schon deswegen, also gewissermaßen automatisch, auch zur Nichtigkeit des Gebührensatzes für die Abwasserbeseitigung.