Durch die eingereichten Unterlagen ist glaubhaft gemacht, dass die Quote im Insolvenzverfahren über das …
Zivilrecht Abgeändert
Tenor
In dem Rechtsstreit
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wird auf die Beschwerde des Beklagten zu 1) vom 15.02.2007 der Streitwertbeschluss vom 22.01.2007 insoweit abgeändert, dass der Streitwert im Verhältnis zum Beklagten zu 1) auf 1.000,00 Euro festgesetzt wird.
Gründe
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Durch die eingereichten Unterlagen ist glaubhaft gemacht, dass die Quote im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn V, G. gegen Null tendiert. Entsprechend war der Streitwert insoweit herabzusetzen.
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Bielefeld, 19.o4.2007
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Landgericht – 9. Zivilkammer
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Der Einzelrichter
6
S.
7
Richter am Landgericht