LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Entscheidendes Differenzierungskriterium zwischen einer Krankenhausbehandlung und einer medizinischen …

Sozialrecht

Leitsatz

1. Entscheidendes Differenzierungskriterium zwischen einer Krankenhausbehandlung und einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme ist, ob die ärztliche Versorgung einer akut-behandlungsbedürftigen Krankheit oder aber die Stabilisierung eines Zustandes sowie die Hilfe zur Selbsthilfe im Vordergrund stehen.

2. Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag ist dann gerechtfertigt, wenn eine Leistung, die in den Aufgabenkreis eines sozialrechtlichen Leistungsträgers fällt, von einer anderen Institution erbracht wird, ohne daß Vorschriften vorhanden sind, die die Frage des Ausgleichs der hierdurch entstandenen Kosten regeln (Fortführung von LSG Celle vom 15.6.1993 - L 4 Kr 144/91).