Die unbefugte Benutzung des Btx-Anschlusses zieht für den Btx-Teilnehmer eine Haftung nach …
Zivilrecht
Leitsatz
1. Die unbefugte Benutzung des Btx-Anschlusses zieht für den Btx-Teilnehmer eine Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen nach sich. Dies gilt insbesondere unter den Voraussetzungen der Anscheins- und Duldungsvollmacht.
2. Zum Träger der Beweislast für Tatsachen, welche die Zurechenbarkeit bzw. Nichtzurechenbarkeit des Anschluß-Mißbrauchs darlegen.