AG Traunstein · Bayern Beschluss
Wohnraummietsache mit sofortiger Beschwerde KI-Titel
ZPO § 572 Abs. 1 · Mietsache · Sofortige Beschwerde · Wohnraum
Miet- und Kaufrecht
Tenor
Der sofortigen Beschwerde des Beschwerdeführers ... gegen den Beschluss vom 11.08.2023 (BI. 84/86 d. A.) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.
Gründe
1 Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.