AG Traunstein · Bayern Beschluss

Wohnraummietsache mit sofortiger Beschwerde KI-Titel

ZPO § 572 Abs. 1 · Mietsache · Sofortige Beschwerde · Wohnraum

Miet- und Kaufrecht

Tenor

Der sofortigen Beschwerde des Beschwerdeführers ... gegen den Beschluss vom 11.08.2023 (BI. 84/86 d. A.) wird nicht abgeholfen, § 572 Abs. 1 ZPO.

Gründe

1

Der sofortigen Beschwerde wird aus den im angefochtenen Beschluss genannten Gründen nicht abgeholfen.