Vergütungssicherung – Schichtdienstuntauglichkeit
Vergütungssicherung - Schichtdienstuntauglichkeit - Freistellungsphase der Altersteilzeit - Gleichbehandlung - § 313a ZPO
Arbeitsrecht Revision zurückgewiesen
Tenor
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 - 8 Sa 1850/10 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstiger Langtext
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.