StGH Hessen Beschluss LS

Die Verweisung einer Grundrechtsklage an das Bundesverfassungsgericht ist nicht zulässig.

Verfassungsrecht

Leitsatz

1. Die Verweisung einer Grundrechtsklage an das Bundesverfassungsgericht ist nicht zulässig.

2. Im übrigen Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Maßnahmen des Strafvollzugs (Rechtsweg nicht erschöpft).

Permalink

Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten:https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022009