LAG Niedersachsen Urteil LS

Die allgemeine Polizeizulage ist in erster Linie eine Funktionszulage, die lediglich vollzugspolizeitypische …

Arbeitsrecht

Leitsatz

Die allgemeine Polizeizulage ist in erster Linie eine Funktionszulage, die lediglich vollzugspolizeitypische Aufwendung mitabgilt. Es handelt sich deshalb um keine Aufwandsentschädigung im Sinne des § 33 Abs 1 lit a BAT.