Der höhere Dienstvorgesetzte ist im Rahmen seiner Dienstaufsicht befugt, auf die Einhaltung eines …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der höhere Dienstvorgesetzte ist im Rahmen seiner Dienstaufsicht befugt, auf die Einhaltung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes hinzuwirken und dienstliche Beurteilungen von Polizeibeamten an die Beurteiler zur Überprüfung zurückzugeben, wenn sie von bestimmten Richtwerten abweichen. Eine bereits eröffnete dienstliche Beurteilung kann noch geändert werden, wenn die Beurteilungsrichtlinien eine Überprüfung durch die vorgesetzte Dienstbehörde vorsehen.