Wird die Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach einer lang andauernden Krankheit festgestellt, so …
Arbeitsrecht
Leitsatz
1. Wird die Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers nach einer lang andauernden Krankheit festgestellt, so indiziert das in der Regel die fehlende Arbeitsfähigkeit für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung.
2. Dem Arbeitnehmer obliegt im Fall der Ziffer 1 die Darlegungs- und Beweislast für seine Fähigkeit, die geschuldete Arbeitsleistung erbringen zu können.