Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründen wird abgesehen (§ 543 Abs. 1 ZPO)
Zivilrecht Berufung zurückgewiesen
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 07.10.1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts Osterholz-Scharmbeck wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Tatbestand
1
Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründen wird abgesehen (§ 543 Abs. 1 ZPO).
2
Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO.