Die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts zur erstinstanzlichen Entscheidung über Streitigkeiten, die …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Die Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts zur erstinstanzlichen Entscheidung über Streitigkeiten, die Planungsfeststellungsverfahren für den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen betreffen, erstreckt sich grundsätzlich auch auf Klagen, mit denen Ansprüche auf nachträgliche Schutzvorkehrungen verfolgt werden (gegen BayVGH, Beschl v 14.5.1991, BayVBl 1992, 50).