StGH Hessen Beschluss LS

Im Hinblick auf die Vorrangstellung, welche die Gesetzgebung des Wirtschaftsrats im Geltungsbereich der …

Verfassungsrecht

Leitsatz

Im Hinblick auf die Vorrangstellung, welche die Gesetzgebung des Wirtschaftsrats im Geltungsbereich der Proklamation Nr. 7 der Militärregierung (Beilage Nr. 3 zum GVBl. v. 11.03.1948 S. 36) gegenüber den Ländergesetzen, damit auch den Länderverfassungen einnimmt, ist den Verfassungsgerichten der von der Proklamation betroffenen Ländern die Berechtigung entzogen, jene Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (hier: Soforthilfe DVO v.08.08.1949).

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