Auch wenn der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen des nichtehelichen Erzeugers durchgeführt wurde, ist …
Zivilrecht
Leitsatz
Auch wenn der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen des nichtehelichen Erzeugers durchgeführt wurde, ist er verpflichtet, der Mutter die Kosten der Fehlgeburt zu erstatten.