Widerruf der streitigen Entscheidung im Laufe des Verfahrens
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd Fluggesellschaft mbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Nichtigkeitsklage – Widerruf der streitigen Entscheidung im Laufe des Verfahrens – Erledigung der Hauptsache
Verfahren
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Avis juridique important |
61996B0025
Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Vierte erweiterte Kammer) vom 14. März 1997. - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag-Lloyd Fluggesellschaft mbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage - Widerruf der streitigen Entscheidung im Laufe des Verfahrens - Erledigung der Hauptsache. - Rechtssache T-25/96. Sammlung der Rechtsprechung 1997 Seite II-00363
Leitsätze Schlüsselwörter Nichtigkeitsklage - Klage gegen eine Entscheidung - Im Laufe des Verfahrens erfolgte Rücknahme der angefochtenen Entscheidung wegen offenbarer Unrichtigkeiten und Erlaß einer neuen Entscheidung gleichen Inhalts - Gegenstandslosigkeit der Klage - Erledigung der Hauptsache, soweit der Kläger kein Interesse an einer Nichtigerklärung hat Leitsätze Nimmt ein Gemeinschaftsorgan die Entscheidung, die Gegenstand einer Nichtigkeitsklage ist, im Laufe des Verfahrens wegen offenbarer Unrichtigkeiten dieser Entscheidung zurück, um sie durch eine neue Entscheidung mit im wesentlichen gleichem Inhalt zu ersetzen, so wird die Klage dadurch gegenstandslos und die Hauptsache kann für erledigt erklärt werden, soweit der Kläger nicht ein Interesse an einem Nichtigkeitsurteil dartun kann.