Entscheidet das Sozialgericht über ein PKH-Gesuch inkorrekt im Urteil anstatt durch Beschluß, ist die …
Sozialrecht
Leitsatz
Entscheidet das Sozialgericht über ein PKH-Gesuch inkorrekt im Urteil anstatt durch Beschluß, ist die Beschwerde das zulässige Rechtsmittel. Die Rechtskraft eines abschlägigen Urteils steht einer sachlichen PKH-Beschwerdeentscheidung ausnahmsweise nicht entgegen, wenn das Sozialgericht über den rechtzeitig und vollständig gestellten PKH-Antrag so spät entschieden hat, daß eine Beschwerdeentscheidung vor Abschluß der Instanz nicht mehr ergehen konnte.