VG Düsseldorf – 3 K 6274/09
Verwaltungsrecht
Tenor
Das Urteil vom 24. April 2012 wird nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 118 VwGO wie folgt berichtigt:
1.
Die offenbar unrichtige Angabe 0,04 in Zeile 22 des 2. Absatzes auf Seite 20 des Urteilsabdrucks wird durch die Angabe
0,004
ersetzt.
2.
Die offenbar unrichtige Angabe 0,06 in Zeile 22 des 2. Absatzes auf Seite 20 des Urteilsabdrucks wird durch die Angabe
0,006
ersetzt.
3.
Die offenbar unrichtige Angabe 0,04 in Zeile 4 des 2. Absatzes auf Seite 21 des Urteilsabdrucks wird durch die Angabe
0,004
ersetzt.