VG Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen 3. Kammer Beschluss

VG Düsseldorf – 3 K 6274/09

Verwaltungsrecht

Tenor

Das Urteil vom 24. April 2012 wird nach Anhörung der Beteiligten gemäß § 118 VwGO wie folgt berichtigt:

1.

Die offenbar unrichtige Angabe 0,04 in Zeile 22 des 2. Absatzes auf Seite 20 des Urteilsabdrucks wird durch die Angabe

0,004

ersetzt.

2.

Die offenbar unrichtige Angabe 0,06 in Zeile 22 des 2. Absatzes auf Seite 20 des Urteilsabdrucks wird durch die Angabe

0,006

ersetzt.

3.

Die offenbar unrichtige Angabe 0,04 in Zeile 4 des 2. Absatzes auf Seite 21 des Urteilsabdrucks wird durch die Angabe

0,004

ersetzt.