Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer politschen Partei und einer Sparkasse über den Abschluss eines …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer politschen Partei und einer Sparkasse über den Abschluss eines Kontoführungsvertrags und die Einrichtung eines Girokontos ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Zivilrechtsweg gegeben.