VGH Hessen 5. Senat Urteil LS

Voraussetzung für die Gewährung eines Härteausgleichs nach § 40 BesAbgeltG ist u.a., daß der Schaden ein …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Voraussetzung für die Gewährung eines Härteausgleichs nach § 40 BesAbgeltG ist u.a., daß der Schaden ein Besatzungsschaden ist, also ein Schaden, der unter § 20 aaO fällt, und daß keiner der Ausschlußtatbestände des § 4 aaO vorliegt.