Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht ( § 832 BGB ) nicht, wenn sie einem normal entwickelten, fast sechs …
Zivilrecht
Leitsatz
Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht ( § 832 BGB ) nicht, wenn sie einem normal entwickelten, fast sechs Jahre alten Kind, das im Fahrradfahren geübt und mit den Anforderungen des Verkehrs auf einem kreuzungsfrei durch Wiesengelände führenden Fuß- und Radweg vertraut ist, das Radfahren auf esem Weg auch unbeaufsichtigt gestatten (a. A. OLG Köln VersR 69, 44).