Zum vorläufigen Rechtsschutz öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
Sozialrecht
Leitsatz
1. Zum vorläufigen Rechtsschutz öffentlich-rechtlicher Körperschaften.
2. Zur Zulässigkeit der vorläufigen Feststellung des Bestehens eines Vertrages im Wege einer einstweiligen Anordnung entsprechend § 123 VwGO.
3. Zur Anwendbarkeit des § 89 Abs 1 S 1 und 4 SGB V auf befristete Verträge.