LSG Niedersachsen-Bremen Urteil LS

Zum vorläufigen Rechtsschutz öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Sozialrecht

Leitsatz

1. Zum vorläufigen Rechtsschutz öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

2. Zur Zulässigkeit der vorläufigen Feststellung des Bestehens eines Vertrages im Wege einer einstweiligen Anordnung entsprechend § 123 VwGO.

3. Zur Anwendbarkeit des § 89 Abs 1 S 1 und 4 SGB V auf befristete Verträge.