Verzeichnis› Gerichte› EuG› 1990› Dezember 1990› T-130/89 EuG Dritte Kammer Urteil 06.12.1990 T-130/89 zitiert von 11 EuG – T-130/89 Europarecht Tenor 1) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen. 2) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.