Ein - als Bekenntnis zum polnischen Volkstum zu wertender - freiwilliger Eintritt in die polnische Exilarmee …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Ein - als Bekenntnis zum polnischen Volkstum zu wertender - freiwilliger Eintritt in die polnische Exilarmee liegt nicht vor, wenn ein in Abt 3 der deutschen Volksliste eingetragener, in Kriegsgefangenschaft geratener deutscher Soldat nach den Kriegsgefangenenunterlagen der polnischen Exilarmee als Einberufener (Poborowy) aufgrund der polnischen Wehrpflicht angehört hat.