EuG Dritte Kammer Beschluss zitiert von 1

Eintragung von Bildzeichen als Gemeinschaftsmarke abgelehnt KI-Titel

Gemeinschaftsmarke · Bildzeichen · Markenrecht · Abweisung der Klage · HABM

Europarecht

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.

2. Die Tom Tailor GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Mai 2007 (Sache R 668/2006-1) über die Eintragung eines Bildzeichens „Gesäßtasche rechts“ als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

>lt>5